Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII) unterstützt das gesamte Familiensystem
Der Begleitete Umgang (§ 18/ § 27 SGB VIII) begleitet und unterstützt getrenntlebende Eltern in der Wahrnehmung der Umgänge zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil.
Die Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII) setzt den Fokus auf das Kind/ den Jugendlichen.
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) stellt eine intensivere Hilfeform dar mit ähnlichen Schwerpunkten wie eine Erziehungsbeistandschaft.
Die Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII) richtet sich an junge Erwachsene (18.-21. Lebensjahr) die aufgrund ihrer persönlichen Situation in der Persönlichkeitsentwicklung und Bewältigung des Alltags unterstützt werden.
Das ambulant betreute Wohnen (§34 SGB VIII) unterstützt Jugendliche, die in einer eigenen Wohnung leben.
Das ambulante Sozialpädagogisches Clearing (§ 27 SGB VIII) hat das Ziel, die für die Familie bestmögliche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten herauszufinden.
Die Eingliederungshilfe für Jugendliche/ junge Volljährige (§ 35a SGB VIII) und junge Erwachsene vom 19. bis zum 27. Lebensjahr (§ 53 SGB XII) richtet sich an seelisch und psychisch behinderte Personen und zielt darauf, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Bewältigung ihres Lebensalltags zu fördern.
Die Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) fördert das soziale Lernen von Kindern und Jugendlichen und hilft bei der Überwindung von Verhaltensauffälligkeiten.
Auf Anfrage entwickeln wir bedarfsorientierte Projekte (z.B. Sexualprävention, Erlebnisorientierte Gruppenangebote, Elterntrainings) und bieten Erfahrungsaustausch in Gruppen für Kinder / Jugendliche und Eltern (z.B. Gruppe für Trennungs- und Scheidungskinder, Elternfrühstück, Hauswirtschaftsgruppe, themenspezifische Elterntreffs) an.